Hier finden Sie einen Übersicht welche für die Pflege relevanten Funktionen es bereits gibt und welche Fachmodule demnächst eingeführt werden.
Bisherige Kommunikationskanäle via Briefpost, Telefax oder E-Mail waren teilweise mit einem Medienbruch verbunden. Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes waren nicht einheitlich
geregelt.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen, sowie auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Die Daten werden vom Absender zum Empfänger
„Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe (eArztbrief) oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.
In der Pflege kann also bereits heute das FAX an vielen Stellen durch die Nutzung von KIM ersetzt werden. Es gibt bereits Anwendungsszenarien die den Alltag und die Kommunikation erleichter.
>> Informationen der gematik zu Mehrwerten in der Pflege
>> Informationen der gematik zu KIM
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Patienten zum ersten Mal einen
transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Sie ist freiwillig und
kostenfrei. Möchten gesetzlich Versicherte den Service nutzen, können sie sich ab 1. Januar 2021 an ihre Krankenkasse wenden.
Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – ob Ärzten,
Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Apothekern
Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.
Aktuell nutzen derzeit etwa 1.000.000 Versicherte in Deutschland eine elektronische Patientenakte, bald wird eingeführt dass jeder Versicherte automatisch eine ePA erhält und man aktiv widersprechen muss. Davon erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Anzahl an ePAs, man entlastet hierdurch ebenfalls ältere Menschen, sich mit der Anlage einer ePA zu beschäftigen und sorgt deshalb ganz klar für einen Mehrwert.
Für die Pflege ist ebenfalls ein Zugriff auf die ePAs der Klienten geplant, sodass Sie z.B. Einblick in den Medikamentenplan erhalten oder andere gesundheitsrelevante Informationen einsehen können.
01.07.2026 elektronische Verordnungen für die häusliche Krankenpflege
aktuell im Test Pflegeüberleitungsbogen