§ 105 SGB XI - Leistungsnachweis ambulante Pflege

Elektronischer Leistungsnachweis in der Pflege

Zehn Stunden Papierkram im Monat. Oder ein Klick.

Seit dem 1. April 2025 dürfen ambulante Pflegedienste Rechnung und Leistungsnachweis komplett elektronisch an die Pflegekassen senden – als elektronischer Leistungsnachweis (eLNW) nach § 105 SGB XI, über KIM innerhalb der Telematikinfrastruktur. Kein Drucken. Kein Sortieren. Kein Porto. Kein Nachlaufen hinter fehlenden Unterschriften.

Genau das ist der Grund, sich an die TI anbinden zu lassen – nicht die Pflicht, sondern die Rechnung, die sich ab dem ersten Monat selbst trägt.

10,5 h

weniger Büroarbeit pro Abrechnungslauf

126 h

Pro Jahr

16 Tage

Entspricht

Modellrechnung für einen Pflegedienst mit 70 Klienten. Annahmen offengelegt im Zeitvergleich.

2 Wochen

bis zur TI-Anbindung

0 €

Installationskosten

100%

Refinanzierung möglich

01.10.2027

KIM wird Pflicht

elektronischer Leistungsnachweis eLNW Abrechnung SGB XI Pflegedienst § 105 SGB XI

Das Problem ist nicht die Rechnung. Das Problem ist der Papierstapel daneben.

Die Rechnung selbst geht bei den meisten Diensten längst per DTA-Datenträgeraustausch heraus. Nur der Leistungsnachweis in der ambulanten Pflege geht weiter auf Papier. Er wird gedruckt, auf die Touren verteilt, unterschrieben, zurückgeholt, sortiert, kopiert, kuvertiert, frankiert und per Post eingereicht. Genau an dieser Stelle bricht der digitale Prozess ab, und genau dieser Medienbruch kostet die Zeit.

Der elektronische Leistungsnachweis nach § 105 SGB XI schließt diese Lücke. Er wird auf dem Mobilgerät erfasst, einmal im Monat digital von der pflegebedürftigen Person unterschrieben und zusammen mit dem Abrechnungsdatensatz via KIM an die Pflegekasse übermittelt. Das Landeskompetenzzentrum Pflege Digital Bayern beschreibt das Verfahren als medienbruchfrei, sicher und schnell.

Ohne TI vs. mit TI

So verändert der elektronische Leistungsnachweis den Abrechnungslauf, Zeile für Zeile

Ein Abrechnungslauf, ein ambulanter Pflegedienst, 70 Klienten. Einmal mit Leistungsnachweisen auf Papier, einmal vollelektronisch über KIM. Alle Zeiten in Minuten Büroarbeit.

Zeitvergleich eines Abrechnungslaufs für einen ambulanten Pflegedienst mit 70 Klienten, Büroarbeit in Minuten, ohne und mit Telematikinfrastruktur
Arbeitsschritt im Abrechnungslauf Ohne TI Mit TI
Leistungsnachweise für den Folgemonat drucken, sortieren, auf die Touren verteilen 60 min entfällt
Nachweise aus den Touren zurückholen, sortieren, fehlende nachfordern 120 min entfällt
Unterschriften prüfen, fehlende nachträglich einholen 90 min entfällt
Papiernachweise mit der Software abgleichen bzw. nacherfassen 120 min entfällt
Elektronische Leistungsnachweise (eLNW) in der Software erzeugen und prüfen entfällt 20 min
Rechnungen und Nachweise drucken, kopieren, nach Pflegekassen sortieren 150 min entfällt
Abrechnungsdatensatz softwaregestützt erzeugen 30 min 30 min
Kuvertieren, frankieren, Postgang 60 min entfällt
Versand via KIM direkt aus dem Abrechnungsmodul entfällt 10 min
Archivkopien anlegen und abheften 45 min automatisch
Rückmeldungen prüfen, Absetzungen klären, Unterlagen nachreichen 60 min 45 min
Summe pro Abrechnungslauf 12 h 15 1 h 45

Ersparnis pro Monat

10,5 h

Zeit, die zurück in die Pflege geht

Ersparnis pro Jahr

126 h

rund 16 Achtstundentage

Sachkosten pro Jahr

≈ 900 €

Papier, Toner, Porto, Archiv

Rechnerischer Wert

≈ 5.300 €

126 h × 35 € Vollkosten + Sachkosten

Transparenz zur Rechnung. Die Minutenwerte sind eine Modellrechnung für einen ambulanten Dienst mit 70 Klienten und rund 15 beteiligten Pflegekassen, keine Messung. Das Landeskompetenzzentrum Pflege Digital Bayern berichtet aus der Praxis konservativer von „einem halben Arbeitstag“, der pro Abrechnungslauf entfällt. Die mobile Leistungserfassung und die monatliche Signatur laufen in beiden Varianten im Regelbesuch mit und sind deshalb in keiner Spalte gezählt. Rechne die Werte gerne mit euren eigenen Zeiten gegen. Im Beratungsgespräch machen wir das gemeinsam.

Warum sich die TI-Anbindung allein über die Abrechnung nach § 105 SGB XI rechnet

Zeit
Der Medienbruch verschwindet

Leistungsnachweise müssen nicht mehr ausgedruckt und postalisch bei den Pflegekassen eingereicht werden. Der komplette Lauf bleibt in der Pflegesoftware, von der Tour bis zur Kasse.

Liquidität
Minuten statt Postlaufzeit

Der Abrechnungsdatensatz ist nach dem Versand aus dem Abrechnungsmodul sofort bei der Datenannahmestelle. Kein Hin- und Rückweg über den Briefkasten, keine Wochenendpause.

Prüfsicherheit
Jede Position ist belegt

Für jede Rechnungsposition muss eine Bestätigung auf dem elektronischen Leistungsnachweis vorliegen. Was die Software erzeugt, ist vollständig. Nachweise gehen nicht mehr verloren, und Absetzungen aus formalen Gründen werden seltener.

Nachvollziehbarkeit
Eindeutige Zuordnung

Jede erbrachte Leistung ist einer bestimmten pflegebedürftigen Person und einer bestimmten Pflegekraft zugeordnet, automatisiert über die personalisierte Anmeldung am Mobilgerät. Das hilft nicht nur bei der Abrechnung, sondern in jeder Prüfung.

Sachkosten
Kein Papier, kein Porto, kein Regal

Hunderte Seiten Druck, ein Dutzend Briefsendungen und die Archivkopien fallen jeden Monat weg. Die Ablage entsteht digital und ist in Sekunden auffindbar.

Personal
Verwaltungszeit wird Pflegezeit

Niemand ist in die Pflege gegangen, um Unterschriften nachzujagen. Die eingesparten Stunden landen bei den Klienten oder als Entlastung bei der PDL, die den Monatswechsel bisher am Wochenende aufgeräumt hat.

Vorsprung
Routine vor der Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2027 ist die Übermittlung über KIM verpflichtend. Wer jetzt startet, hat bis dahin über ein Jahr eingespielte Praxis und spart in dieser Zeit schon. Wer im Pflichtmonat startet, lernt unter Druck.

Hebel
Der Nutzen wächst 2027 weiter

Heute sind Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen abrechenbar. 2027 kommen Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI und Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V hinzu. Dieselbe Anbindung, mehr Wirkung.

Der Ablauf

Von der Tour bis zur Pflegekasse

Der Weg des elektronischen Leistungsnachweises, so wie die Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI ihn vorschreibt.

Schritt 1

Personalisiert anmelden

Die Pflegekraft meldet sich am mobilen Endgerät persönlich an. Die Beschäftigtennummer wird automatisch jeder Einzelleistung zugeordnet.

Schritt 2

Leistung sofort erfassen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung werden bei oder unmittelbar nach der Leistung elektronisch abgezeichnet.

Schritt 3

Tour synchronisieren

Am Ende der Tour laufen die Daten in die Pflegedokumentation. Bei gemeinsam erbrachten Leistungen werden alle beteiligten Pflegekräfte erfasst.

Schritt 4

Einmal im Monat signieren

Der Nachweis wird gut lesbar auf dem Mobilgerät angezeigt und von der pflegebedürftigen Person digital unterschrieben. Nach der Signatur ist das Dokument final.

Schritt 5

Abrechnungsdatensatz erzeugen

Die Software erstellt den Datensatz inklusive aller rechnungsbegründenden Unterlagen und der elektronischen Leistungsnachweise.

Schritt 6

Via KIM versenden

Versand aus dem Abrechnungsmodul an die KIM-Adresse der Pflegekasse bzw. deren Datenannahmestelle. Die Adresse liefert der Verzeichnisdienst der TI.

Praxiseinblick

"Vorher mussten die Leistungsnachweise per Post versendet werden. Heute läuft die Abrechnung direkt aus der Pflegesoftware heraus, medienbruchfrei, sicher und schnell."

Ambulanter Pflegedienst Klient Telematikinfrastruktur
Ambulanter Pflegedienst mit 70 Klienten

nach LfP Bayern, Pflege Digital

Welche Fristen für den elektronischen Leistungsnachweis gelten und was noch kommt

01.04.2025
Vollelektronische Abrechnung ist möglich

Neben der DTA-Rechnungsstellung steht der Abrechnungsweg innerhalb der TI offen – für Pflegesachleistungen (§ 36), Verhinderungspflege (§ 39, mit Abtretungserklärung) und Entlastungsleistungen (§ 45b, mit Abtretungserklärung).

01.07.2025
TI-Anbindung ist verpflichtend

Pflegeeinrichtungen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Wer den Anschluss ohnehin braucht, sollte den Nutzen auch abrufen.

01.02.2027
Zweite Ausbaustufe startet

Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI und Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V kommen hinzu.

30.09.2027
Letzter Tag der Übergangsfrist

Bis zu diesem Datum sind alternative Übermittlungsarten noch zulässig. Das ist das Fenster, in dem man in Ruhe umstellen und testen kann.

01.10.2027
KIM wird Pflicht

Ab jetzt ist die Übermittlung über KIM innerhalb der Telematikinfrastruktur verpflichtend.

Rund 14 Monate ab heute

Voraussetzungen

Was ihr braucht – und was wir mitbringen

Die Liste ist kürzer, als die meisten erwarten. Den technischen Teil übernehmen wir komplett, ohne dass du zum Technik-Experten werden musst.

TI-Anschluss

TI-Gateway, KIM-Postfach, Kartenterminal, SMC-B und eHBA – Beratung, Bestellung, Installation und Support aus einer Hand.

TI-ready Pflegesoftware

Die Dokumentations- und Abrechnungssoftware muss das Modul unterstützen. Wir klären den Stand direkt mit deinem Hersteller.

Mobile Erfassung mit digitaler Signatur

Ein Mobilgerät pro Tour mit personalisierter Anmeldung. Viele Dienste erfassen ohnehin schon mobil.

eLNW in den Stammdaten aktivieren

Für alle Dienstbereiche – ebenso eAbtretungserklärungen, wenn damit gearbeitet wird.

KIM-Adressen der Kostenträger einspielen

Aus dem Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur.

Herstellerschulung zur Abrechnung über KIM

Und prüfen, ob eine Anleitung zum Einrichten des Abrechnungsmoduls vorliegt.

Testversand planen

Mit einer Pflegekasse und einer Einrichtung starten, Kontakt aufnehmen, Testabrechnung verabreden.

Routinebetrieb aufnehmen

Danach laufen Abrechnungsdatensätze samt eLNW jeden Monat regulär über KIM.

Häufige Einwände

„Bei uns lohnt sich das nicht.“ Doch, und hier ist warum

DTA überträgt die Rechnung, nicht den Leistungsnachweis. Der geht weiter gedruckt und per Post an die Kassen. Der Medienbruch bleibt also genau dort, wo er am meisten Zeit kostet, nämlich beim Einsammeln, Prüfen, Kopieren und Kuvertieren. Die vollelektronische Abrechnung nach § 105 SGB XI ist der erste Weg, auf dem beides zusammen elektronisch geht.

Die Software muss TI-ready sein. Die großen Anbieter haben das Abrechnungsmodul inzwischen im Programm, oft mit eigener Schulung zur Abrechnung über KIM. Wir klären im Erstgespräch mit deinem Hersteller, welcher Stand bei euch installiert ist und was dafür nötig ist. Falls noch etwas fehlt, weißt du es, bevor du investierst.

Die Unterschrift erfolgt einmal im Monat auf dem Mobilgerät, und der Nachweis muss dabei gut lesbar dargestellt sein. Die pflegebedürftige Person kann also nachvollziehen, was sie bestätigt. In der Praxis ist das der unkritischste Teil der Umstellung. Die Unterschrift darf an keiner anderen Stelle gespeichert werden, und nach der Signatur ist das Dokument final.

Bei VisionCare zahlt ihr 0 € Installationskosten, Remote-Einrichtung und First-Level-Hotline sind inklusive, und 100 % Refinanzierung ist möglich. Dem gegenüber stehen Papier, Toner, Porto und Archiv, jeden Monat, für immer. Und die Anbindung an die TI ist seit dem 1. Juli 2025 ohnehin verpflichtend. Die Frage ist nicht, ob die TI kommt, sondern ob ihr ihren Nutzen abruft.

Dann fällt der Umstieg in den Monat, in dem er nicht mehr scheitern darf. Bis zum 30. September 2027 sind alternative Übermittlungswege erlaubt. Das ist der Zeitraum, in dem man mit einer Kasse testen, Fehlermeldungen in Ruhe klären und Routine aufbauen kann. Jeder Monat, den ihr vorher startet, spart zusätzlich rund zehn Stunden Büroarbeit.

Genau deshalb ist das Übergangsfenster bis Ende September 2027 so wertvoll. Es gibt einen Rückweg, während ihr den neuen Weg einübt. Und auch für den Betrieb danach sind Support und Fernwartung bei uns Teil des Pakets und kein Extra.

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Die drei Sätze, die es braucht

  1. Die TI kommt sowieso. Seit dem 1. Juli 2025 ist der Anschluss für Pflegeeinrichtungen verpflichtend, und ab dem 1. Oktober 2027 muss die Abrechnung über KIM laufen.
  2. Der Nutzen ist sofort da. Seit April 2025 gehen Rechnung und Leistungsnachweis gemeinsam elektronisch an die Pflegekasse. Kein Drucken, kein Sortieren, kein Porto, kein Nachlaufen. Das macht rund zehn Stunden Büroarbeit weniger pro Abrechnungslauf.
  3. Der Einstieg ist klein. Zwei Wochen bis zur Anbindung, 0 € Installationskosten, 100 % Refinanzierung möglich, Support inklusive. Und der erste Testlauf läuft mit einer Kasse, nicht mit allen.

Die wichtigsten Fragen zum Leistungsnachweis in der Pflege

Der Leistungsnachweis dokumentiert, welche Leistungen ein Pflegedienst wann bei welcher pflegebedürftigen Person erbracht hat und welche Pflegekraft sie erbracht hat. Die pflegebedürftige Person oder ihre Vertretung bestätigt die Leistungen per Unterschrift. Für die Abrechnung mit der Pflegekasse ist der Leistungsnachweis die rechnungsbegründende Unterlage, ohne ihn wird nicht bezahlt. Bisher lief das auf Papier, seit 2025 geht es als elektronischer Leistungsnachweis (eLNW).

§ 105 SGB XI regelt die Abrechnung von Pflegeleistungen und den elektronischen Datenaustausch zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen. Die Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI legt fest, wie Rechnung, Leistungsnachweis und weitere rechnungsbegründende Unterlagen vollelektronisch innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Sie ist die Grundlage für den elektronischen Leistungsnachweis in der ambulanten Pflege.

Die Pflegekraft meldet sich persönlich am Mobilgerät an und erfasst die Leistungen bei oder unmittelbar nach dem Einsatz. Ihre Beschäftigtennummer wird jeder Einzelleistung zugeordnet. Einmal im Monat wird der Leistungsnachweis gut lesbar auf dem Gerät angezeigt und von der pflegebedürftigen Person digital unterschrieben. Die Pflegesoftware erzeugt daraus den Abrechnungsdatensatz und versendet ihn via KIM an die Pflegekasse.

Möglich ist die vollelektronische Abrechnung seit dem 1. April 2025. Verpflichtend wird die Übermittlung über KIM innerhalb der Telematikinfrastruktur ab dem 1. Oktober 2027. Bis zum 30. September 2027 gilt eine Übergangsfrist, in der Leistungsnachweise noch auf den bisherigen Wegen eingereicht werden dürfen. Die TI-Anbindung selbst ist für Pflegeeinrichtungen bereits seit dem 1. Juli 2025 Pflicht.

Aktuell Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI, bei § 39 und § 45b jeweils mit Abtretungserklärung. Mit der zweiten Ausbaustufe ab 2027 kommen Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI und Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V hinzu.

Nächster Schritt

Lass uns euren Abrechnungslauf einmal durchrechnen.

Im kostenfreien Gespräch schauen wir uns an, wie viele Klienten und Kassen bei euch im Spiel sind, welchen Stand deine Pflegesoftware hat und was die Umstellung konkret bringt. Danach weißt du, woran du bist, ganz ohne Verpflichtung.

Quellen

Die Zeit- und Kostenangaben im Zeitvergleich sind eine offengelegte Modellrechnung und keine Erhebung. Fristen und Leistungsarten nach dem Stand der oben genannten Quellen.